GEBÜHREN

Gebühren

Die Gebühren für Rechtsanwälte werden in Deutschland nach dem Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG) berechnet und richten sich in den meisten Fällen nach dem Wert der Sache. Für außergerichtliche Tätigkeiten können die Gebühren je nach Umfang und Schwierigkeit innerhalb eines gesetzlich festgelegten Rahmens variieren. 
Erstberatung

Gerne führen wir ein unverbindliches Beratungsgespräch mit Ihnen. Eine Erstberatung kostet 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer pro Angelegenheit. Diese Kosten werden Ihnen allerdings wieder gutgeschrieben, falls aus der Beratung eine weitergehende anwaltliche Vertretung entstehen sollte. 

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Sollten Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten für eine Beratung oder Vertretung durch uns nicht aufbringen können, haben Sie auch die Möglichkeit,

1. Beratungshilfe für die außergerichtliche Vertretung sowie
2. Prozesskostenhilfe für die gerichtliche Vertretung

vom Staat in Anspruch zu nehmen. Die entsprechenden Anträge an das Amtsgericht können Sie sich hier herunterladen oder bei uns in der Kanzlei erhalten.

Wenn Sie Beratungshilfe erhalten, kostet die Beratung durch uns nur noch 15,00 € . 

Gerne helfen wir Ihnen auch persönlich oder telefonisch weiter, wenn Sie noch Fragen hierzu haben.  
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